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Stellungnahme zur Kostenübernahme eines Vitamin-D-Präparates

Bei Herrn ** war in der Vergangenheit die Diagnose einer Osteoporose zu stellen. Es erfolgte eine spezifische Therapie mit Medikamenten, die für die Therapie der Osteoporose beim Manne offiziell zugelassen sind.

Es ist in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Dachverbandes deutschsprachiger osteologischer Gesellschaften, wenn in der Behandlung mit Calcium und Vitamin-D bei Patientinnen mit Osteoporose eine Behandlungsbasis gesehen wird. Auch, wenn Leitlinien für die Therapie der Osteoporose des Mannes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung gestellt werden können, gilt natürlich, dass selbstverständlich auch beim Manne die Therapie mit Calcium und Vitamin-D als Behandlungsbasis einer Osteoporose anzusehen ist.

Begründet wird dies durch die Feststellung, dass grundsätzlich beim Manne eine Osteoporose mit gleichen Behandlungsprinzipien durchgeführt wird, wie bei der Frau. Ausnahme ist lediglich das Medikament Evista, das beim Manne kontraindiziert ist.

Bei dem für die Therapie der Osteoporose des Mannes zugelassenen Medikamentes Fosamax® wurden in der Vergangenheit adäquate klinische Studien zum Nachweis einer angemessenen Wirkung durchgeführt. Hierbei erhielten alle Teilnehmer der Studie Calcium und Vitamin-D als Behandlungsbasis. Die Zulassung des Fosamax® für die Therapie der Osteoporose des Mannes schließt also automatisch die Behandlung mit Calcium und Vitamin-D ein.

Für die Versorgung mit Vitamin-D wurde bei Herrn *** ein Präparat ausgewählt, das zwar offiziell für die Therapie der Osteoporose (anders als andere Vitamin-D-Präparate) nicht zugelassen wurde, dessen Wirksamkeit aber zweifelsfrei feststeht. Besonders attraktiv ist dieses Depot-Vitamin-D-Präparat dadurch, dass der Preis ein Bruchteil dessen ist, was bei üblicher Verordnung von Calcium und Vitamin-D zu berücksichtigen ist. Die Jahrestherapiekosten liegen beim Einsatz von Dekristol® in einer Dosis von 1 x 20.000 Einheiten pro Monat im Bereich von 2 € (!). Dieser Preis ist unschlagbar niedrig.

Zu beachten ist, dass andere Vitamin-D-Depotpräparate (z.B. Vigantolöl®) offiziell zur adjuvanten Therapie der Osteoporose zugelassen wurden (vgl. Rote Liste). Nachdem die Zusammensetzung des Dekristol® in einer Dosis von 20.000 Einheiten pro Monat praktisch den übrigen Präparationen gleich ist, gibt es keinen Grund für die Annahme, dass Dekristol® in der vorliegenden Form unwirksam sei.

Bestätigt wird die Annahme adäquater Wirksamkeit durch inzwischen vorgelegte Studien aus Skandinavien. Dort wurden Depotpräparate in einer Dosis von 40.000 Einheiten Vitamin-D pro Anwendung bis 120.000 Vitamin-D pro Anwendung eingesetzt. Auch in diesen Studien konnte der Wirkungsnachweis adäquat geführt werden.

Allerdings sieht der Hersteller des Präparates (Jenapharm) nicht vor, dass Dekristol® im Rahmen der Basistherapie der Osteoporose eingesetzt wird. Möglicherweise liegt dies daran, dass auch ein täglich einzunehmendes Präparat im Programm des Herstellers ist, das ein für die Krankenkasse deutliches nachteiligeres Kostenprofil aufweist.

Nachdem jedoch die Anwendung des Dekristol® in einer Dosis von 20.000 Einheiten bei Patienten mit Osteoporose auf dem Beipackzettel des Präparates nicht erwähnt ist, bedürfen Patienten, denen diese besonders kostengünstige und damit Kostenträger-freundliche Therapie verordnet wird, einer besonderen Aufklärung über die Zusammenhänge. Dies geschah selbstverständlich im vorliegenden Falle.

Ich möchte somit der Krankenkasse den Vorschlag machen, die Kosten für das Dekristol® in Höhe von € 8,63 zu übernehmen, dieser Betrag reicht aus, um jahrelang Deckung des Vitamin-D-Bedarfs bei dem Patienten sicherzustellen. Die Kasse müsste deutlich höhere Aufwendungen auf sich nehmen, wenn sie durch Ablehnung der Kostenübernahme im vorliegenden Falle zur Verordnung alternativer Präparate zwingen würde.

Bad Pyrmont im August 2003

Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Helmut W. Minne