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Stellungnahme zum stationären Rehabilitationsverfahren bei klinisch manifester Osteoporose

Bei **** war in der Vergangenheit die Diagnose einer klinisch manifesten Osteoporose zu stellen. Der Knochenmineralgehalt war erniedrigt. Die Knochenfestigkeit hatte nachgegeben. Wirbelkörpereinbrüche sind aufgetreten.

Unter erfolgreicher Pharmakotherapie ist es zu einer Restabilisierung der Knochen gekommen. Klinische Frakturen sind nicht mehr aufgetreten. Die als Folge stattgehabter Wirbelkörpereinbrüche resultierenden Deformierungen der Wirbelkörper haben sich jedoch nicht verändern können.

Somit liegt jetzt als Spätkomplikation der Osteoporose das Krankheitsbild einer in einzelnen Segmenten zerstörten Wirbelsäule vor.

Wirbelkörperdeformierungen werden zur Ursache von Fehlfunktionen im Bereich der Zwischenwirbelgelenke, der Rumpfmuskulatur, von Sehnen und Bändern. Dies verursacht ein chronisches Beschwerdebild, das bei alltäglichen Verrichtungen zu erheblichen Limitationen führen kann. Diese Patienten sind bedroht, bei voranschreitendem Leiden behindert zu werden.

Diese Behinderungen treten bei alltäglichen Verrichtungen auf und werden unbehandelt zur Ursache für ein stetig ansteigendes Risiko, von Fremdhilfe abhängig zu werden.

Darüber hinausgehend werden die bei Osteoporose aufgetretenen Schäden im Bereich der Wirbelsäule zur Ursache für Gang- und Standunsicherheiten. Dies wiederum verursacht eine Anhebung des Sturzrisikos. Die Ergebnisse umfangreicher epidemiologischer Untersuchungen zeigen, dass bei Patienten mit Osteoporose das Risiko zukünftiger Frakturen auch als Folge eines angehobenen Sturzrisikos angehoben bleibt.

Im Rahmen eines stationären Rehabilitationsverfahrens werden folgende Maßnahmen zielorientiert eingesetzt:

  • physikalisch balneologische Therapie zur positiven Beeinflussung des bestehenden chronischen Schmerzbildes. Ergänzend werden krankengymnastische Übungen durchgeführt (isometrisches Muskeltraining). Diese Übungen werden vom Patienten erlernt, um sie in häuslicher Umgebung mit gleicher Zielsetzung regelmäßig einzusetzen.
  • Remobilisierendes Training mit dem Ziel, die Gang- und Standsicherheit zu verbessern. Hierdurch soll das Risiko zukünftiger Stürze gesenkt werden um damit auch das Risiko zukünftiger Frakturen zu senken (Patienten mit eingetretenen Wirbelkörpereinbrüchen sind in erhöhtem Maße bedroht, zukünftig Oberschenkelhalsbrüche zu erleiden, die wiederum für mehr als 20% der Betroffenen zur Ursache dauerhafter Pflegebedürftigkeit werden).
  • kontrolliertes Krafttraining mit dem Ziel, die Muskelkraft im Bereich der Flexoren und Extensoren des Rumpfes zu steigern. Dies wiederum entspricht einem "endogenen" Osteogenesereiz und ergänzt hierdurch eine gezielt eingesetzte Pharmakotherapie. Auch hierbei geht es darum, dem Patienten Übungsabläufe und opportunen Krafteinsatz zu lehren, weil bei unkontrolliertem Krafttraining die Gefahr droht, dass im Zusammenhang mit Übungen, die die Belastbarkeit der Wirbelsäule übersteigen, Wirbelkörpereinbrüche auftreten.
  • Ergotherapie vermittelt dem Patienten die Fähigkeiten, seine Mobilitätsressourcen zu optimieren. Dies trägt dazu bei, in häuslicher Umgebung beschwerdeerzeugende Bewegungsabläufe zu vermeiden. Dies wiederum trägt dazu bei, die Möglichkeiten selbständiger Lebensführung auch zukünftig zu bewahren.
  • gesundheitserziehende Maßnahmen und psychologische Betreuung: Die von Antonovsky entwickelten Prinzipien einer Salutogenese erlauben zielgerichtete Unterrichtung des Patienten. Dies vermag einen Beitrag zur Bewahrung der subjektiven und objektiven Lebensqualität zu leisten.

Die im eigenen Hause inzwischen bei vielen tausend Patienten mit unterschiedlichen Formen von Osteoporose gemachten Erfahrungen belegen, dass durch ein derartiges Heilverfahren die Lebensmöglichkeiten der betroffenen Patienten entscheidend verbessert werden können. Dies wiederum trägt dazu bei, dass Patienten trotz fortgeschrittener Osteoporose einen sinkenden Bedarf an zusätzlicher Behandlung in häuslicher Umgebung aufweisen. Die Vermeidung zukünftiger Bedrohung durch Behinderung mit Abhängigkeiten von Fremdhilfe, im Extremfall pflegebedürftiger Invalidität, trägt dazu bei, dass ein stationäres Rehabilitationsverfahren bei Patienten mit klinisch manifester Osteoporose nicht nur sozialmedizinisch sondern auch gesundheitsökonomisch begründet werden kann.

Prof. Dr. med. habil. Helmut W. Minne