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Stellungnahme zum stationären Rehabilitationsverfahren bei klinisch manifester OsteoporoseBei **** war in der Vergangenheit die Diagnose einer klinisch manifesten Osteoporose zu stellen. Der Knochenmineralgehalt war erniedrigt. Die Knochenfestigkeit hatte nachgegeben. Wirbelkörpereinbrüche sind aufgetreten. Unter erfolgreicher Pharmakotherapie ist es zu einer Restabilisierung der Knochen gekommen. Klinische Frakturen sind nicht mehr aufgetreten. Die als Folge stattgehabter Wirbelkörpereinbrüche resultierenden Deformierungen der Wirbelkörper haben sich jedoch nicht verändern können. Somit liegt jetzt als Spätkomplikation der Osteoporose das Krankheitsbild einer in einzelnen Segmenten zerstörten Wirbelsäule vor. Wirbelkörperdeformierungen werden zur Ursache von Fehlfunktionen im Bereich der Zwischenwirbelgelenke, der Rumpfmuskulatur, von Sehnen und Bändern. Dies verursacht ein chronisches Beschwerdebild, das bei alltäglichen Verrichtungen zu erheblichen Limitationen führen kann. Diese Patienten sind bedroht, bei voranschreitendem Leiden behindert zu werden. Diese Behinderungen treten bei alltäglichen Verrichtungen auf und werden unbehandelt zur Ursache für ein stetig ansteigendes Risiko, von Fremdhilfe abhängig zu werden. Darüber hinausgehend werden die bei Osteoporose aufgetretenen Schäden im Bereich der Wirbelsäule zur Ursache für Gang- und Standunsicherheiten. Dies wiederum verursacht eine Anhebung des Sturzrisikos. Die Ergebnisse umfangreicher epidemiologischer Untersuchungen zeigen, dass bei Patienten mit Osteoporose das Risiko zukünftiger Frakturen auch als Folge eines angehobenen Sturzrisikos angehoben bleibt. Im Rahmen eines stationären Rehabilitationsverfahrens werden folgende Maßnahmen zielorientiert eingesetzt:
Die im eigenen Hause inzwischen bei vielen tausend Patienten mit unterschiedlichen Formen von Osteoporose gemachten Erfahrungen belegen, dass durch ein derartiges Heilverfahren die Lebensmöglichkeiten der betroffenen Patienten entscheidend verbessert werden können. Dies wiederum trägt dazu bei, dass Patienten trotz fortgeschrittener Osteoporose einen sinkenden Bedarf an zusätzlicher Behandlung in häuslicher Umgebung aufweisen. Die Vermeidung zukünftiger Bedrohung durch Behinderung mit Abhängigkeiten von Fremdhilfe, im Extremfall pflegebedürftiger Invalidität, trägt dazu bei, dass ein stationäres Rehabilitationsverfahren bei Patienten mit klinisch manifester Osteoporose nicht nur sozialmedizinisch sondern auch gesundheitsökonomisch begründet werden kann. |